Informationen zur Pilotschule 


Ausgewählte Grundschulen in der Pilotphase verzichten im Rahmen der Schulanmeldung ab dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2019/2020 grundsätzlich auf ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Eine sonderpädagogische Diagnostik in diesen Förderschwerpunkten soll grundsätzlich frühestens in Klassenstufe 2 erfolgen. Die sonderpädagogische Diagnostik in anderen Förderschwerpunkten bleibt davon unberührt.

Dafür erhält die Schule von 2019 bis 2023 zusätzliche personelle Unterstützung, sodass das Zweitlehrerprinzip fast durchgängig in den Klassen 1 durchgeführt werden kann.